In der Abhandlung zur »Grundlage des Naturrechts« (1796) entwickelt Fichte den Gedanken, daß die rechtlichen Verhältnisse in Gesellschaft und Staat die Freiheit des Einzelnen nicht mindern, sondern überhaupt erst begründen. Die Bedeutung des Rechts liegt für ihn nicht nur darin, Regeln für die Lösung von Streitfällen vorzugeben; in der Anerkennung der Rechte des anderen sieht er den Akt, durch den sich das Ich als frei erfährt und Selbstbewußtsein erlangt.
- | Kapitel kaufen InhaltsverzeichnisIII
- | Kapitel kaufen Einleitung des HerausgebersVII
- | Kapitel kaufen Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der WissenschaftslehreXXXI
- | Kapitel kaufen Einleitung1
- | Kapitel kaufen I. Wie eine reelle philosophische Wissenschaft sich von bloßer Formularphilosophie unterscheide1
- | Kapitel kaufen II. Was insbesondere das Naturrecht, als eine reelle philosophische Wissenschaft, zu leisten habe7
- | Kapitel kaufen III. Über das Verhältnis der gegenwärtigen Theorie des Rechts zu der Kantischen11
- | Kapitel kaufen Erstes Hauptstück: Deduktion des Begriffs vom Rechte17
- | Kapitel kaufen § 1 Erster Lehrsatz: Ein endliches vernünftiges Wesen kann sich selbst nicht setzen, ohne sich eine freie Wirksamkeit zuzuschreiben17
- | Kapitel kaufen § 2 Folgesatz: Durch dieses Setzen seines Vermögens zur freien Wirksamkeit setzt, und bestimmt das Vernunftwesen eine Sinnenwelt außer sich24
- | Kapitel kaufen § 3 Zweiter Lehrsatz: Das endliche Vernunftwesen kann eine freie Wirksamkeit in der Sinnenwelt sich selbst nicht zuschreiben, ohne sie auch anderen zuzuschreiben, mithin, auch andere endliche Vernunftwesen außer sich anzunehmen30
- | Kapitel kaufen § 4 Dritter Lehrsatz: Das endliche Vernunftwesen kann nicht noch andere endliche Vernunftwesen außer sich annehmen, ohne sich zu setzen, als stehend mit denselben in einem bestimmten Verhältnisse, welches man das Rechtsverhältnis nennt40
- | Kapitel kaufen Zweites Hauptstück: Deduktion der Anwendbarkeit des Rechtsbegriffs56
- | Kapitel kaufen § 5 Vierter Lehrsatz: Das vernünftige Wesen kann sich nicht, als wirksames Individuum, setzen, ohne sich einen materiellen Leib zuzuschreiben, und denselben dadurch zu bestimmen56
- | Kapitel kaufen § 6 Fünfter Lehrsatz: Die Person kann sich keinen Leib zuschreiben, ohne ihn zu setzen, als stehend unter dem Einflusse einer Person außer ihr, und ohne ihn dadurch weiter zu bestimmen61
- | Kapitel kaufen § 7 Beweis, daß durch die aufgestellten Sätze die Anwendung des Rechtsbegriffs möglich ist85
- | Kapitel kaufen Drittes Hauptstück: Systematische Anwendung des Rechtsbegriffs oder die Rechtslehre92
- | Kapitel kaufen § 8 Deduktion der Einteilung einer Rechtslehre92
- | Kapitel kaufen Erstes Kapitel der Rechtslehre: Deduktion des Urrechts110
- | Kapitel kaufen § 9 Auf welche Weise ein Urrecht sich denken lasse110
- | Kapitel kaufen § 10 Definition des Urrechts111
- | Kapitel kaufen § 11 Analyse des Urrechts112
- | Kapitel kaufen § 12 Übergang zur Untersuchung des Zwangsrechts durch die Idee eines Gleichgewichts des Rechts118
- | Kapitel kaufen Zweites Kapitel der Rechtslehre: Über das Zwangsrecht
136
- | Kapitel kaufen § 13136
- | Kapitel kaufen § 14 Das Prinzip aller Zwangsgesetze138
- | Kapitel kaufen § 15 Über die Errichtung eines Zwangsgesetzes144
- | Kapitel kaufen Drittes Kapitel der Rechtslehre: Vom Staatsrechte, oder dem Rechte in einem gemeinen Wesen148
- | Kapitel kaufen § 16 Deduktion des Begriffs eines gemeinen Wesens148
- | Kapitel kaufen Grundlage des Naturrechts Zweiter Teil: Angewandtes Naturrecht185
- | Kapitel kaufen Erster Abschnitt der Staatsrechtslehre: Vom Staatsbürgervertrage (§ 17)185
- | Kapitel kaufen Zweiter Abschnitt der Staatsrechtslehre: Von der bürgerlichen Gesetzgebung204
- | Kapitel kaufen § 18 Über den Geist des Zivil- oder Eigentumsvertrages204
- | Kapitel kaufen § 19 Vollständige Anwendung der aufgestellten Grundsätze über das Eigentum209
- | Kapitel kaufen § 20 Über die peinliche Gesetzgebung253
- | Kapitel kaufen Dritter Abschnitt der Staatsrechtslehre: Über die Konstitution (§ 21)280
- | Kapitel kaufen Grundriß des Familienrechts (als erster Anhang des Naturrechts)298
- | Kapitel kaufen Erster Abschnitt: Deduktion der Ehe §§ 1-9298
- | Kapitel kaufen Zweiter Abschnitt: Das Eherecht §§ 10-31313
- | Kapitel kaufen Dritter Abschnitt: Folgerungen auf das gegenseitige Rechtsverhältnis beider Geschlechter überhaupt im Staate §§ 32-38339
- | Kapitel kaufen Vierter Abschnitt: Über das gegenseitige Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kinden §§ 39-61350
- | Kapitel kaufen Grundriß des Völker- und Weltbürgerrechts (als zweiter Anhang des Naturrechts)366
- | Kapitel kaufen I. Über das Völkerrecht §§ 1-20V
- | Kapitel kaufen II. Vom Weltbürgerrechte §§ 21-24380
- | Kapitel kaufen A. Quellennachweis384
- | Kapitel kaufen B. Sachregister384
- | Kapitel kaufen C. Personenregister390
- | Kapitel kaufen D. Bibliographische Hinweise391