Von Geist und Denken von Hegels „Rechtsphilosophie“ sind wir durch eine bloß scheinbar gemeinsame Sprache getrennt wie sprichwörtlich England und die Vereinigten Staaten. Die Folge ist, dass Hegels Grundlegung aller Staats- und Sozialwissenschaften den einen zu konservativ, den anderen zu liberal ist, den einen als restaurativ, den anderen als sozialrevolutionär erscheint. Stekelers Kommentar zeigt dagegen, dass es Hegel in erster Linie um eine radikale Säkularisierung jedes Grund- und Verfassungsrechts samt zugehöriger Ethik und Moral geht. Wir können uns weder mit einem Gesetz beruhigen, das mythisch, d. h. rein verbal, auf einen Gott zurückgeführt wird, noch mit einem „Naturrecht“ oder einer „Vernunftmoral“. Die Aufgabe ist vielmehr, alle normativen Rechte und Pflichten als Antworten auf Probleme freier Kooperation und damit als notwendige Bedingungen freien Personseins explizit zu machen. Hegels freiheitspraktische Begründung des Staates im Sinn des Gesamts aller öffentlichen Angelegenheiten der res publica beginnt daher unter dem Titel eines abstrakten Rechts mit ganz allgemeinen handlungstheoretischen Selbstverständlichkeiten. Es folgt eine radikale Kritik an der bloß subjektiven Moral Kants und eine Explikation der grundlegenden Praxisformen der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft mit ihrem vertragsgestützten Austausch von Leistungen.
Einen großen Wurf nennt Andreas Arndt in der F.A.Z. vom 14.02.25 die bei Meiner erschienenen Dialogischen Kommentare Pirmin Stekelers zu Hegels Hauptwerken und drückt seine Bewunderung dafür aus, dass dieses Opus magnum in Laufe von nur zehn Jahren von einem einzelnen Autor zustande gebracht wurde: Ein »monumentaler, vielschichtiger und anregender Kommentar, der in der Literatur zu Hegel seinesgleichen sucht.«
“Es ist ein großes, ambitioniertes Werk, weit umspannend, wenngleich nicht immer leicht lesbar, das Stekeler hier vorgelegt hat. Soviel steht fest: Hegel hätte seine Freude daran gehabt.“
Michael Hesse in der Frankfurter Rundschau am 24.02.2025