Alle Vorlesungen Hegels über die Philosophie des Rechts sind durch Nachschriften überliefert. Sie werden in zwei Teilbänden erscheinen: Der erste Teilband läßt die Entwicklungsgeschichte der Hegelschen Rechtsphilosophie zwischen ihrer erstmaligen Konzeption als einer Philosophie des "objektiven Geistes" in der Heidelberger Enzyklopädie von 1817 und ihrer wirkungsmächtigen Formulierung in Hegels "Grundlinien der Philosophie des Rechts" von 1821 vollständig sichtbar werden.
Alle drei Rechtsphilosophie-Vorlesungen Hegels in dieser Zeitspanne stellen wichtige Entwicklungsschritte dar. So enthält schon die erste eine gegenüber 1817 wesentlich konkretisierte Philosophie der Sittlichkeit, die zweite eine erneuerte Paragraphen-Einteilung und die dritte, durch zwei Nachschriften überlieferte Vorlesung in fortlaufendem Text den im Kontext der "Karlsbader Beschlüsse" von 1819 aufschlußreichen Entwicklungsstand im unmittelbaren Vorfeld der "Grundlinien". – Der zweite Teilband wird die Nachschriften zu den auf die "Grundlinien" folgenden Vorlesungen sowie den Editorischen Bericht und die Anmerkungen enthalten.