Der Nürnberger Arzt, Philosoph und politische Aktivist Johann Benjamin Erhard veröffentlichte 1795 sein heute bekanntestes Werk »Über das Recht des Volks zu einer Revolution«, das ihm fälschlicherweise den Ruf eintrug, ein ›deutscher Jakobiner‹ gewesen zu sein, und sofort nach der Publikation verboten wurde. Erhard beruft sich in seiner Schrift jedoch ebenso auf Kant wie auf die französische Verfassungsdiskussion und vertritt einen kantischen Universalismus, der die Legitimität von Verfassungen und d. h. auch die Rechtmäßigkeit ihrer Umstürze an den historischen Prozess der Durchsetzung von Menschenrechten bindet. Damit wurde Erhard zu einem Vorläufer des modernen Menschenrechtsdenkens. Die einflussreiche Schrift liegt jetzt, herausgegeben und mit einer instruktiven Einleitung versehen von Guido Naschert, in der »Philosophischen Bibliothek« vor: PhB 771. XCVIII, 140 Seiten. Kartoniert. 24,90 Euro.
Revolution, Insurrection, Gehorsamsverweigerung
- 08.06.2026
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